BundesAusbildungsFörderungsGesetz (BAFöG)
Die Weiterbildung auf unserem Kolleg ist für dich kostenlos.
Von Semester 1 an hast du abhängig von deinen persönlichen Vermögensverhältnissen und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Schüler-BAföG. Anders als beim Hochschul-BAföG brauchst du die Fördergelder nach deiner Weiterbildung bei uns nicht zurückzahlen. Da du Vollzeit an unserem Kolleg beschäftigt bist und während der Weiterbildung in der Regel keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kannst, wird dir durch diese Förderung die Finanzierung deines Lebensunterhalts ermöglicht. Entscheidend ist dabei ist, dass du die Voraussetzungen erfüllst.
Ob und ab wann du Anspruch auf Ausbildungsförderung hast, kannst du bei deiner Stadt oder Kommune erfragen, bei der du auch den BAFöG-Antrag stellen musst.
Außerdem kannst du dich bei anderen Studierenden oder dem AStA an unserem Kolleg informieren.